Justin Bieber, kanadischer Popsänger, führte im Zusammenhang mit seiner derzeitgen Europatournee sein Weißschulterkapuzineräffchen nach Deutschland ein. Dieses wurde durch den deutschen Zoll beschlagnahmt, da Herr Bieber nicht die erforderlichen Einfuhrdokumente vorlegen konnte.

Lesen Sie zur tier- und artenschutzrechtlichen Bewertung ein Interview mit unserem 1. Vorsitzenden Dr. Christoph Maisack im juritischen Onlinemagazin Legal Tribune Online.