Zu der an diesem Freitag stattfindenden mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts Bremen in dem Klageverfahren des Prof. Kreiter, Leiter des Instituts für Hirnforschung an der Universität Bremen gegen die Freie Hansestadt Bremen, weist die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) auf gravierende europarechtliche Bedenken hin:

„Wir sehen es gerade vor dem Hintergrund des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Versuchstieren sowie der EU-Tierversuchsrichtlinie als sehr bedenklich an, Herrn Prof. Kreiter die Genehmigung für weitere Affenversuche zu erteilen“, so Dr. Christoph Maisack, 1. Vorsitzender der DJGT.

Nach den europäischen Vorschriften sind Behörden und Gerichte verpflichtet, bei Tierversuchen den von den Wissenschaftlern behaupteten angeblichen Nutzen vollumfänglich zu überprüfen. Dr. Maisack führt hierzu aus: „Die Angaben der Experimentatoren müssen notfalls mit Hilfe neutraler Gutachter überprüft werden, so dass die Schmerzen, Leiden und Schäden der Tiere dem tatsächlichen Nutzen dieser Experimente gegenübergestellt werden.“

Soweit europarechtliche Bedenken bestehen, die auf nationaler Ebene nicht geklärt werden können, regt die DJGT eine Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof an.