Mit einem Entwurf für ein „Drittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes“ will die Bundesregierung u. a. die im November 2010 in Kraft getretene EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht umsetzen. Der Gesetzentwurf wird z. Zt. in den Ausschüssen des Bundestags beraten. Einzelfragen sollen zusätzlich in einer neuen Tierschutz-Versuchstierverordnung geregelt werden, zu der ebenfalls bereits ein erster Entwurf vorliegt.

Unser 1. Vorsitzende, Dr. Christoph Maisack, hat sich in einem in der aktuellen NuR veröffentlichten Beitrag mit den Entwürfen zur Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie befasst.

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