Carlo von Tiedemann unterstützt Forderung der DJGT: „Sofortige Maßnahmen zum Wohlbefinden der Tiere“

Im Oktober 2010 hatte die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) eine Fachtierärztin für Tierschutz und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Tierhaltungen mit der veterinärmedizinischen Begutachtung des bereits seit Jahren kritisierten Pflege- und Gesundheitszustandes der Zootiere im Lübecker Tierpark und Feststellung zwingender tierschutzgerechter Maßnahmen beauftragt. Am 19.10.2010 erfolgte eine Begehung des Tierpark Lübecks durch die Sachverständige in Begleitung zweier Juristinnen. In ihrem umfassenden Gutachten kam die Sachverständige unter anderem unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere Alter und zuvor wirkungslos gebliebener Medikation des Bären, nach sorgfältiger Abwägung aller für das Tier vertretbarer Alternativen zu dem Ergebnis, dass der an multiplen Tumoren und degenerativer Arthrose unheilbar erkrankte Bär „Bruno“ in Erfüllung der zwingenden Vorgaben des Tierschutzgesetzes stressfrei und schmerzlos zu euthanasieren (einzuschläfern) ist. Zudem seien die beiden Schimpansen unverzüglich in eine artgerechte Haltung umzusiedeln und alle erkrankten und stark pflegevernachlässigten Tiere schnellstens zu behandeln. Mit Nachdruck wies die Gutacherin darauf hin, dass sämtliche Tiere vor Beginn des Winters in anderweitige pflegliche Unterbringung zu vermitteln seien Die DJGT sah sich jetzt angesichts der permanenten und jeglichen Gedankenaustausch ablehnenden Weigerung der für den Tierschutz im Zoo Lübeck zuständigen Behörden der Stadt wie in der Landesregierung zur Erstattung einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Lübeck gezwungen. „Ganz abgesehen davon, dass auch der von den Beschuldigten zitierte englische Gutachter eine Umsiedlung des Bären noch vor Einbruch des Winters forderte, geht es hier nicht um einen beliebigen und subjektiven Gutachterkrieg, wie manche Medien und politischen Kräfte in Lübeck meinen, sondern um die gesetzlich der Staatsanwaltschaft als ‚objektivster Behörde der Welt’ übertragene Ahndung der durch die DJGT belegten Straftaten“ erklärt der frühere Oberstaatsanwalt Jost-Dietrich Ort als stellvertretender Vorsitzender der Juristengesellschaft.

Erhofftes Ergebnis dieser Maßnahme ist es auch, die letztlich nach Kenntnis des Gutachtens begonnene Umsiedlung verschiedener Tiere in behauptet tierschutzgerechte Haltungen transparent zu machen. Darüber hinaus soll für die noch in der Anlage befindlichen Tiere gleich welcher Art, insbesondere aber für den Braunbären umgehend ein leidensfreier Zustand herbeigeführt werden. Die DJGT hatte sich mit ihrem Anliegen einer umgehenden Beendigung des Tierleids in Lübeck Anfang November 2010 auch an den Paten des Bären „Bruno“, Carlo von Tiedemann, gewandt. Dieser zeigte sich über den tatsächlichen Gesundheitszustand der Zootiere bestürzt und fordert für den Bären, der eindeutigen Empfehlung der Gutachterin zu folgen: „Ich wünsche mir, dass der Eigentümer der Tiere und die Stadt Lübeck nun zügig ihre Verantwortung für die Zootiere annehmen und noch vor dem Winter für eine gute Lösung im Sinne der Tiere sorgen. Dabei sollten auch die zahlreichen Angebote seriöser Tierschutzorganisationen ernsthaft in Betracht gezogen und zügigst umgesetzt werden.“

Nähere Informationen zum Inhalt der Strafanzeige

Die DJGT bejaht den Anfangsverdacht von Straftaten nach § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz. Sie prangert an, dass infolge ganz erheblicher und jedermann ersichtlicher unterlassener Klauen- bzw. Hufpflege zahlreiche dokumentierte Ponies, Kamerunschafe, Esel, Ziegen und Schweine längerdauernd erheblich litten. Die beiden Schimpansen weisen strafbare Qualität aufweisende Hospitalismuserscheinungen auf, denen seit einer Begutachtung 1993 offenbar nicht entgegengewirkt wurde. Der Braunbär weist deutliche Symptome einer bestehenden Arthrose, Muskelschwund, ausgeprägte Hinterhandschwäche und insbesondere einen fast kompletten Verlust des Komfortverhaltens auf, welches ein deutlicher Leidensindikator ist. Eine durchgängige Schmerztherapie war nicht festzustellen. Die DJGT hält wegen des Unterlassens von nach § 2 Tierschutzgesetz zwingend nötigen Maßnahmen in erster Linie die Zoobetreiber und wegen der Verletzung der gesetzlich ihnen auferlegten Fürsorgepflicht für die tierlichen Mitgeschöpfe die Amtstierärzte und beauftragten Tierärzte strafrechtlich für verantwortlich. Sie sieht auch Anhaltspunkte, dass diese rechtliche Garantenpflicht auch von weiteren vorgesetzten Behördenangehörigen verletzt sein könnte und erwartet entsprechende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. In ihrer Anzeige hat die DJGT auch darauf hingewiesen, dass der Generalstaatsanwalt in Schleswig bereits 1993 fahrlässige tierschutzrechtliche Pflichtenverstöße bei der Lübecker Zootierhaltung in den Raum stellte. Erkennbare risikobasierte, ausreichend greifende Maßnahmen zugunsten des Tierwohls sind dennoch seitdem für die DJGT nicht ersichtlich.

Der Vorstand

Pressemeldung zur Strafanzeige