Mit seiner soeben veröffentlichten Pressemeldung teilt das Bundesverfassungsgericht mit, dass die Vorschriften zur Kleingruppenhaltung von Legehennen (§ 13b TierSchNutztV) mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Damit hat der vom Bundesland Rheinland-Pfalz angestrengte Normenkontrollantrag Erfolg. „Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, da sie die Stellung der Tierschutzkommission stärkt und die Bedeutung des „Tierschutzes durch Verfahren“ hervorhebt“, erklärt der 1. Vorsitzende Dr. Christoph Maisack. „Der Verordnungsgeber sollte sich bei der nun notwendigen Überarbeitung der Verordnung den Argumenten des Tierschutzes nicht verschließen“, so Dr. Maisack.

In Kürze erfolgt hier eine ausführliche Stellungnahme der DJGT zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Link: Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-111.html