Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) hat zu dem von Umweltministerin Dr. Peters vorgelegten Entwurf für die Einführung eines Verbandsbeschwerde- und Verbandsklagerechts Stellung genommen. „Auch wenn wir die Bestrebungen der saarländischen Umweltministerin ausdrücklich begrüßen, sind wir der Auffassung, dass der Gesetzesentwurf an einigen Stellen überarbeitet werden muss, um einen möglichst effektiven Vollzug des Tierschutzgesetzes zu gewährleisten,“ so Dr. Christoph Maisack, 1. Vorsitzender der DJGT. Im Fokus der Kritik steht insbesondere die Beschränkung des Anwendungsbereichs des Verbandsklagerechts auf den Fall, dass die oberste Tierschutzbehörde ein Handeln der zuständigen Behörde als rechtswidrig erkannt hat, die zuständige Behörde den Verstoß aber nicht beseitigt. „Eine solche Ausgestaltung des Verbandsklagerechts stellt einen Systembruch gegenüber der Struktur dar, die die Verwaltungsgerichtsordnung vorgibt,“, so Dr. Maisack weiter. Die DJGT wird den weiteren Prozess im Saarland begleiten.

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