Mit Beschluss vom 28.06.2011 hat das OLG Naumburg die Verurteilungen von Zoomitarbeitern bestätigt, die am 05.05.2008 von der Tigermutter angenommene lebensfähige Tigerbabys kurz nach deren Geburt töteten. Grund für die Tötung war, dass die Tigerbabys nicht reinrassig waren.

Lesen Sie hier den Beschluss des OLG sowie eine Anmerkung unseres Vorstandsmitgliedes Jost-Dietrich Ort.