Zusammen mit anderen Tierschutzorganisationen hat die DJGT ein Rechtsgutachten bei Frau Prof. Dr. Anne Peters, LL.M., Ordinaria für Völker- und Staatsrecht an der Universität Basel in Auftrag gegeben. Das Gutachten befasst sich mit einzelnen Vorschriften der Rechtsakte, die die Bundesregierung am 9.1.2012 für die Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie veröffentlicht hat.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass einzelne dieser Umsetzungsvorschriften gegen europäisches Recht verstoßen und daher geändert werden müssen. Darüber hinaus empfiehlt die Gutachterin hinsichtlich anderer Vorschriften Änderungen aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Staatsziels Tierschutz (Art. 20a GG).

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