Die DJGT hat gemeinsam mit 16 im Tierschutzbereich engagierten Organisationen die Medien über die materielle sowie formal-juristische Unzulänglichkeit der von der Bundesregierung avisierten Maßnahmen zur Haltung von Wildtieren in (reisenden) Zirkussen unterrichtet. Der Entwurf bedeutet mit den dort gewählten Formulierungen eine Verschlechterung der bestehenden Vorgaben und stellt bereits deswegen einen Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Vorgabe des Artikels 20a GG dar. Die vorgelegte Novelle des Tierschutzgesetzes widerspricht bereits bestehenden weitergehenden tierschützenden Regelungen des Tierschutzgesetzes in dessen §§ 3 Nr. 6 und 13 Abs.3. Eine Nachbesserung ist deshalb aus rechtlicher Sicht wie auch materiell aus dem an sich angestrebten Ziel einer Verbesserung des Tierschutzes im Zirkus unumgänglich.
Lesen Sie hierzu
- die Pressemeldung der Verbände
- den ausführlich begründeten gemeinsamen Brief der Verbände an den Bundesrat, die Bundesministerin Aigner und die zuständigen Landesministerien.