Mit Urteil vom 16.08.2012 hat das VG Wiesbaden die Zulässigkeit verschiedener tierschutzrechtlicher Auflagen bei unter dem rechtlichen Aspekt der Schädlingsbekämpfung erfolgendem Fang von Stadttauben verneint. Das nicht rechtskräftige Urteil ist veröffentlicht unter www.lareda.hessenrecht.hessen.de.

Über die Zulassung der Berufung sowie die mit der Berufung angefochtenen Punkte muss der VGH Kassel entscheiden.

Tierschutzrechtliche Anmerkungen unserer 1. Vorsitzenden, Dr. Christoph Maisack, hierzu finden Sie in diesem Dokument.