Im aktuellen Koalitionsvertrag der grün-roten Landesregierung Baden-Württemberg ist die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen vereinbart. Ein Gesetzentwurf liegt bislang noch nicht vor. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz führte am 23.11.2012 eine Anhörung durch, in der die berührten Verbände und Organisationen ihre Vorstellungen von dem geplanten Regelwerk vor Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens darstellen konnten. Für die DJGT nahm unser Vorstandsmitglied Frau Rechtsanwältin Fertig an der Anhörung teil und gab ein mündliches Statement ab.

Lesen Sie hier die schriftliche Stellungnahme der DJGT.