Zum 1. August 2002 wurde das „Staatsziel Tierschutz“ in das Grundgesetz aufgenommen. Die Bilanz, 10 Jahre danach, fällt jedoch ernüchternd aus: Zwar wurden die Bedenken bezüglich einer teilweisen Verfassungswidrigkeit des Tierschutzgesetzes durch die Grundgesetzänderung endgültig ausgeräumt. Der erhoffte „Schub“ für eine Verbesserung des Tierschutzes ist bislang aber ausgeblieben.
Lesen Sie hierzu den im Sammelband „Animal Law – Tier und Recht, Developments and Perspectives in the 21st Century – Entwicklungen und Perspektiven im 21. Jahrhundert“ (Hrsg.: Margot Michel/Daniela Kühne/Julia Hänni) erschienenen Beitrag unserer Vorstandsmitglieder, Frau Ass. jur. Lena Hildermann und Frau Rechtsanwältin Alice Fertig.