Das BMELV hat am 10.06.2011 ein Eckpunktepapier für die Neuregelung der Kaninchenhaltung vorgelegt. Die DJGT kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Papier zu folgendem Ergebnis:

  1. Die weiterhin mögliche Käfighaltung von Kaninchen verstößt gegen § 2 a i. V. mit § 2 TierSchG, da diese Haltungsform das Gebot zur art- und bedürfnisangemessenen Pflege und Unterbringung von Tieren verletzt. Alleine die Boden- oder Freilandhaltung kann als mit dem Tierschutzgesetz vereinbar angesehen werden (siehe I.).
  2. Um den Anforderungen an das Sozialverhalten von Kaninchen zu genügen, sollte auch für weibliche Zuchttiere die Gruppenhaltung mit ausreichenden Rückzugsmöglichkeiten als regelmäßige Haltungsform vorgesehen werden. Bei entsprechender Gewöhnung der Tiere funktioniert diese Haltungsform trotz der Revierständigkeit der Zibben (siehe II.).
  3. 225 cm² (= etwa ein Drittel eines DIN A 4 Blattes) reichen nicht aus, um einem ausgewachsenen Kaninchen als Liegefläche zu dienen. Der Liegebereich muss deutlich größer und mit saugfähigem Material eingestreut sein (siehe III.).
  4. Die vorgesehenen Käfiggrößen schließen die Ausführung des natürlichen Fortbewegungsverhaltens von Kaninchen – insbesondere Hoppelsprünge und Hakenschlagen – aus (siehe IV.).

Lesen Sie die gesamte Stellungnahme der DJGT zu diesem Thema.