Im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) wurde Ende 2013 das routinemäßige Töten sogenannter „Eintagsküken“ von Legehennen per Erlass verboten. Die weitreichende ordnungsrechtliche Verfügung beendet ab sofort – mit einer Übergangsfrist bis Januar 2015 – eine aus Tierschutzsicht höchst fragwürdige Praxis.

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) begrüßt daher den mutigen Schritt des Verbraucherschutzministers Remmel.

Die männlichen Küken von Legehennen werden nach dem Schlüpfen in der Praxis innerhalb von 24 Stunden „homogenisiert“, das heißt geschreddert oder vergast. Da die Legehennenrasse, sogenannte „Hybridhühner“, einseitig auf hohe Eierproduktion gezüchtet werden, sind die männlichen Tiere mangels schnell wachsenden Muskelfleischs, wie es die Masthähnchenrasse ansetzt, wirtschaftlich uninteressant. Sie werden daher regelmäßig von den Brütereien ausgesondert und – ohne vorherige Betäubung – direkt zerstückelt.

Bereits seit Jahren ist diese Praxis in der Rechtswissenschaft überwiegend als tierschutzwidrig angesehen worden, da es an einem sog. vernünftigen Grund für die Tötung fehlt. Diese ist daher rechtswidrig.

Eine verwaltungsrechtliche Konsequenz auf Vollzugsebene oder auch in der Judikatur fehlte aber bislang. Nun vertrat die Staatsanwaltschaft Münster in einem Verfahren, dass die gängige Praxis rechtswidrig sei.

Daraufhin sah der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Johannes Remmel (Bündnis 90 / Die Grünen), flächendeckend für Nordrhein-Westfalen ein Verbot der Tötung männlicher Küken vor. Die Ordnungsverfügungen sind Ende Dezember 2013 an die 12 Brütereien versandt worden.

Da die wirtschaftlichen Folgen für die Brütereien nicht gering ausfallen werden, ist mit einigen Klagen gegen die Ordnungsverfügungen zu rechnen.

Sollte sich auch in den überprüfenden Verfahren die Ansicht der Staatsanwaltschaft Münster und des Ministeriums durchsetzen, bleibt es bei dem Verbot ab 1.1.2015. Die DJGT freut sich über den mutigen Schritt des Landes Nordrhein-Westfalen und hofft auf Nachahmung in anderen Bundesländern.