Aus Berichten der Medien und verschiedenen Zeugenaussagen geht hervor, dass in vielen Städten Rumäniens – insbesondere in Bukarest – zur Zeit in großer Zahl Hunde eingefangen und anschließend in sog. Tierheimen getötet werden. Der Fang der Tiere erfolgt in der Regel unter Zufügung erheblicher Schmerzen und Leiden. Es werden auch Hunde eingefangen, die erkennbar in fremdem Eigentum und unter der Aufsicht ihres Eigentümers oder Halters stehen. Staatliche Maßnahmen, um die Population der Hunde durch Registrieren, Kennzeichnen und durch Unfruchtbarmachung einzugrenzen, werden nicht oder allenfalls in sehr geringem Umfang durchgeführt.

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) hat ein umfassendes Rechtsgutachten erstellt. In diesem kommt sie zu dem Ergebnis, dass die derzeit in Rumänien vorzufindende Praxis gegen das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren, die Richtlinien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Lesen Sie hier das Rechtsgutachten der DJGT und die englische Version.

Mit folgenden Schreiben hat sich die DJGT an die Bundeskanzlerin, den Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, den EU-Kommissar Toni Borg sowie den Generalsekretär des Europarats gewandt: