Mit dieser Beschwerde haben sich der Deutsche Tierschutzbund und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht an die EU-Kommission gewandt und die fehlerhafte Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie gerügt. Die beiden Organisationen kommen zu der Ansicht, dass das novellierte deutsche Tierschutzgesetz gegen zwingende Regelungen der EU-Tierversuchsrichtlinie verstößt, die einen höheren Tierschutzstandard vorsehen.

Die Kommission ist nun aufgefordert, die Beschwerde zu prüfen. Sollte die Kommission die Ansicht der beiden Beschwerdeführer teilen, wird sie die Bundesrepublik Deutschland zur Beseitigung der Verstöße anhalten und ggf. ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anstrengen.