Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am 06.07.2010 Vertreter des Tierschutzes und der Zoobranche zum ersten Treffen bezüglich der Überarbeitung des Säugetiergutachtens eingeladen. Bei diesem Termin wurde u.a. diskutiert, inwieweit die EU-Zoorichtlinie Einfluss auf das überarbeitete Säugetiergutachten haben kann.
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) hat dies zum Anlass genommen, sich grundlegend mit den rechtlichen Hintergründen des Säugetiergutachtens zu beschäftigen.
Die DJGT kommt aufgrund der folgenden Ausführungen zu dem Ergebnis, dass bei der Überarbeitung des Säugetiergutachtens zwingend sowohl der
- § 2 Tierschutzgesetz mit allen seinen Anforderungen als auch
- Art. 3 Spiegelstrich 3 der EU-Zoorichtlinie bzw. § 42 Bundesnaturschutzgesetz
berücksichtigt werden müssen.
Lesen Sie hierzu unsere Stellungnahme: