In vielen Zoos ist es gängige Praxis, Vögel durch Amputationen flugunfähig zu machen. Aus Sicht der DJGT stellt diese Vorgehensweise, bei der routinemäßig Tiere an die Haltungsbedingungen „angepasst“ werden, einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.

Wir unterstützten den Verein Animal Public, der sich gegen die reversible und irreversible Flugunfähigmachung in Zoos einsetzt, mit einer juristischen Stellungnahme. Erste Reaktionen der zuständigen Stellen lassen darauf hoffen, dass die – eigentlich längst rechtswidrige – Praxis in NRW bald beendet werden wird.

Ein solcher Erfolg wäre auch ein wichtiges Signal an andere Bundesländer, das Verbot der Flugunfähigmachung von Zootieren endlich um- bzw. durchzusetzen.

Hier finden Sie die Stellungnahme der DJGT zur Flugunfähigmachung.