Bisher bestehen auf verordnungsrechtlicher Ebene Haltungsanforderungen an die Pelztierhaltung in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV). Diese Forderungen werden von den Pelztierhaltern jedoch nicht eingehalten. Über ein Verbot der Pelztierhaltung wird daher in Deutschland seit über zwei Jahren diskutiert. Die Fraktionen der Großen Koalition planen nun, die Haltung von Pelztieren unter ein gesetzliches Verbot mit Erlaubnisvorbehalt in Ausnahmefällen zu stellen. Dazu soll das Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz (TierErzHaVerbG) geändert werden. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am 2.6.2017 zugestimmt. Unser Vorstandsmitglied Kea Ovie hat hierzu eine ausführliche Stellungnahme verfasst. Lesen Sie die vollständige Stellungnahme hier