Mit einem Brief an den Bundeslandwirtschaftsminister, den Bundesjustizminister sowie an die Ministerpräsidenten der Länder hat sich die DJGT zusammen mit dem Deutschen Tierschutzbund e.V. und Greenpeace an wesentliche staatliche Akteure gewandt und eine Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung(TierSchNutztV)betreffend die Haltung von Zuchtsauen und Mastschweinen an die Vorgaben des Tierschutzgesetzes sowie des Grundgesetzes, insbesondere an die Staatszielbestimmung Tierschutz, gefordert. Der Brief und eine umfassende Anlage dazu wurde in maßgeblicher Arbeit von unserem ersten Vorsitzenden, Dr. Christoph Maisack, erarbeitet und soll dazu führen, dem Staatsziel Tierschutz, welches seit 2002 im Grundgesetz implementiert ist, zur Geltung zu verhelfen, indem Rechtsverordnungen diesem Ziel und auch den Vorgaben des § 2 TierSchG angepasst werden.

Wichtig ist eine zur Sauenhaltung in sogenannten Kastenständen ergangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg und des Bundesverwaltungsgerichts sowie ein Gutachten zur Mastschweinehaltung und deren Regelung in der TierSchNutztV und hieraus resultierende Überlegungen, die TierSchNutztV zu ändern. Die aktuell seitens des Bundes und der Länder im Gespräch befindlichen Änderungsvorschläge sind bislang nicht mit § 2 TierSchG und dem Staatsziel Tierschutz vereinbar.

Die umfangreiche Anlage finden Sie hier