Im Augustheft 2017 der Ausbildungszeitschrift Juristische Arbeitsblätter (JA) im Verlag Vahlen hat unser Vorstandsmitglied Barbara Felde in Form einer Universitätsklausur für die Erste Juristische Staatsprüfung einen Sachverhalt gelöst, der insbesondere für Tierschutzvereine von Bedeutung ist, die sich um Fundtiere kümmern. Es geht um Rechts- und Kostenprobleme im Verhältnis von Tierschutzvereinen und Gemeinden bei der Aufnahme und Versorgung von aufgefundenen Tieren.

Das dieser Klausurgestaltung zugrunde liegende Urteil stammt aus dem Jahr 2012 (VG Gießen, 27. Februar 2012, 4 K 2064/11.GI). Mitglieder können es im Mitgliederbereich abrufen. Auch auf juris ist es veröffentlicht worden. Weiter sind in die Klausur aktuelle Urteile, z.B. das des VGH München (Urteil vom 27. November 2015, 5 BV 14.1737), zu diesem Thema eingearbeitet worden.

Die Klausur, die vom Verlag Vahlen freundlicherweise für unsere Homepage zur Verfügung gestellt wurde, finden Sie hier

Master in Ethik und Gesellschaft mit Spezialisierung „Animal: Science, Law and Ethics“ an der Universität Strassburg

Gerne weisen wir darauf hin, dass die Universität Strassburg ein Masterprogramm in Ethik und Gesellschaft anbietet, bei dem auch das Tierschutzrecht eine Rolle spielen. Nähere Information finden sich auf der Seite der Stiftung für das Tier im Recht Zürich wie auch auf der Universitäts-Homepage.

Fünf DJGT-Juristen als Tagungsleiter und Referenten bei der Tierschutzrechtstagung der Deutschen Richterakademie 2015

Das Hessische Ministerium der Justiz hat dem stellvertretenden Vorsitzenden der DJGT Jost-Dietrich Ort die Leitung der Tagung der Deutschen Richterakademie in Wustrau vom 23. Bis 27. März 2015 mit dem Titel „Welche Rechte hat das Rechtsobjekt Tier?“ übertragen. Die bundesweit für Richter und Staatsanwälte ausgeschriebene Veranstaltung wird im Jahresprogramm der Richterakademie wie folgt beschrieben:

Die Tagung richtet sich an Richterinnen und Richter – auch an die der Verwaltungsgerichtsbarkeit – und an Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. In den letzten Jahren hat das Tierschutzrecht vielfältige legislatorische und judikative Entwicklungen erlebt. Bedeutsam waren die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Legehennenkäfighaltung am 06.07.1999 und zum Schächten am 15.01.2002, die Einfügung des Tierschutzes in Art. 20a GG seit dem 01.08.2002 und die unionsrechtliche Verpflichtung aus Art. 13 des Lissaboner Vertrages vom 01.12.2009, „dem Erfordernis des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen“ in vollem Umfang Rechnung zu tragen. Neben der Darstellung aktueller Literatur sollen obergerichtliche Entscheidungen in Deutschland zur Kunstfreiheit (KG Berlin vom 24.07.2009), zum Schächten (VGH München vom 26.11.2009 und 24.07.2011), zur Tötung überschüssiger Zootiere (OLG Naumburg vom 28.06.2011), zur Schädlingsbekämpfung (VGH Kassel vom 01.09.2011), zur tierschutzrechtlichen Verordnungsbefugnis (BVerfG vom 12.10.2010) und zum Tierversuchsrecht (OVG Bremen vom 11.12.2012) dargestellt werden. Einzelne Bestimmungen des TierSchG sind durch das am 13. August 2013 in Kraft getretene 3. Änderungsgesetz modifiziert worden. Hier stand die Umsetzung der EU¬Tierversuchsrichtlinie im Vordergrund, deren rechtliche Vorgaben zum Teil auch Gegenstand der fast zeitgleich erlassenen Tierschutz¬Versuchstierverordnung waren. Daneben sind die Neuregelungen zu den Verboten in § 3 Nr. 12 und 13 wie zu Auftrittsverboten von Wildtieren in Zirkussen (§ 11), Qualzuchten (§ 11b) oder auch Verpflichtungen zu Katzenkastrationen (§ 13b) zu interpretieren. Im deutschsprachigen Ausland gibt es neuere Tierschutzgesetze (Österreich seit 01.01.2005, Schweiz seit 01.09.2008), deren Ausgestaltung durch dortige obergerichtliche Entscheidungen thematisiert werden. Die biologischen und ethologischen Grundlagen im ethischen Tierschutz sind ebenso zu erörtern wie kriminologische Zusammenhänge von Tierquälerei und anderen Straftaten. Auch das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen und seine rechtliche Ausgestaltung werden angesprochen. Diese Tagung wird auch im Rahmen des European Judicial Training Network (EJTN) ausgeschrieben. Sie ist in besonderem Maße auch für ausländische Teilnehmerinnen und Teilnehmer geeignet.

Von den zehn Referenten sind Mitglieder der DJGT der Vorsitzende Dr.Christoph Maisack, das Vorstandsmitglied Dr. Davina Bruhn, das frühere Vorstandsmitglied Alice Fertig und Vanessa Gerritsen aus der Schweiz. Die Themen der Referate und die der restlichen Referenten sind aus dieser Zusammenstellung zu ersehen.

Tierschutzrechtsseminar TASSO e.V. und DJGT

Am 15. November 2014 findet ein Tierschutzrechtsseminar statt, das TASSO e.V. und die DJGT gemeinsam ausrichten. Mitglieder der DJGT werden in mehreren Beiträgen diverse rechtliche Fragen zum Tierschutzgesetz aber auch zum Zivil- oder Strafprozessrecht beantworten. Die Anmeldung erfolgt über https://www.tasso.net/Service/Veranstaltungskalender.

Informieren Sie sich hier über das Programm.

Arbeitstagung „Tierschutzrecht“ der Hessischen Justizakademie

Auf reges Interesse stieß das von 20.08.2012 bis 21.08.2012 unter Leitung des Stellvertretenden Vorsitzenden der DJGT, Herrn Oberstaatsanwalt a.D. Jost-Dietrich Ort, stattfindende Semiar zum Thema „Tierschutzrecht“ für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare des Landes Hessen. Mit 20 Anmeldungen von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren war die Veranstaltung bereits von der Thematik her sehr gut angenommen worden.

Auch bei den Referenten war die DJGT stark vertreten. Dr. Christoph Maisack, Erster Vorsitzender der DJGT und Stellvertretender Landestierschutzbeauftragter Baden-Württemberg, referierte zu den Folgen der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in das Grundgesetz und zur Rechtsprechung betreffend die Haltung von Legehennen während der letzten 30 Jahre. Ein Workshop zum Thema der tierschutzrechtlichen Verbandsklage fand unter der Leitung unseres Vorstandsmitglieds, Frau Rechtsanwältin Alice Fertig statt. Die Leiterin der Rechtsabteilung des Deutschen Tierschutzbundes und ebenfalls Mitglied der DJGT, Frau Rechtsanwältin Evlyn Ofensberger referierte über Tierquälerei durch Unterlassen. Weitere Themen der Tagung waren die ethischen, philosophischen und rechtlichen Grundlagen der Mensch-Tier-Beziehung (Oberstaatsanwalt a.D. Jost-Dietrich Ort) sowie „Tierschutzrechtliche Eingriffsbefugnisse der Veterinärbehörden nach § 16a TierSchG“ (Präsident des Verwaltungsgerichts des Saarlandes Ulrich André) und „Landwirt im Gefängnis – was bedeutet das für das Veterinäramt?“ (Verwaltungsdirektorin Dr. Britt Friebertshäuser).

Die Tagung wurde von 95 % der Referendare mit „sehr gut“ und „gut“ bewertet. Das hessische Justizministerium erwägt daher eine ähnliche Veranstaltung im nächsten Jahr.

Doktorandenprogramm Universität Basel

Die Universität Basel bietet ein Doktorandenprogramm zu dem Thema „Law and Animals: Ethics at Crossroads“ an. Interessierte finden hier weitere Informationen.