Nachdem das VG Hannover am 12. Januar 2017 ein kommunales Verbot für Zirkusse mit Wildtieren im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig kassiert hat, ist dies auch zweitinstanzlich am 2. März 2017 vom OVG Lüneburg bestätigt worden.

Zur Entscheidung des VG Hannover hatte sich die DJGT bereits in einer Stellungnahme geäußert.

In einer Erweiterung der Stellungnahme zur Entscheidung des VG Hannover um die Stellungnahme zur Entscheidung des OVG Lüneburg wird von uns dargestellt, warum wir auch die Entscheidung der zweiten Instanz für rechtlich nicht richtig halten.

Lesen Sie die gesamte Stellungnahme hier sowie die auf S. 14 der Stellungnahme genannte Anlage hier.