Nach Erscheinen eines Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zur Zulässigkeit der Videoüberwachung in Schlachthöfen hat die DJGT dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht.
In engen Grenzen ist eine Videoüberwachung in bestimmten Bereichen von Schlachthöfen rechtlich zulässig, kann also durch nationales Recht auch in Deutschland vorgeschrieben werden, so das Gutachten. Weder das Europarecht noch das Datenschutzrecht und letztlich auch nicht die Grundrechte der Schlachthof-Mitarbeiter stehen dem entgegen.
Das Gutachten wird von der DJGT begrüßt, zumal das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein anderes Ergebnis vertritt.