In der aktuellen Ausgabe 5/2018 der Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS) haben unsere Vorstandsmitglieder Barbara Felde und Jost-Dietrich Ort eine Besprechung der Entscheidung des OLG Naumburg veröffentlicht.

Das wegweisende Urteil des OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. Februar 2018 (2 Rv 157/17) sprach in letzter Instanz Tierschützer der Tierschutzorganisation ARIWA frei, die unerlaubt in eine Anlage der Massentierhaltung eingedrungen waren und dort die tierschutzwidrigen Zustände gefilmt hatten.

Die Auslegung der strafrechtlichen Rechtfertigungsgründe im Lichte des Art. 20a des Grundgesetzes ist dabei nur eine tierschutzrechtlich relevante Aussage.

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