Heute hat der Justizsenator des Landes Berlin, Dr. Dirk Behrendt, für das Land Berlin in einer Pressekonferenz bekannt gegeben, dass es Vorschriften in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) für verfassungswidrig hält und einen Normenkontrollantrag bei dem Bundesverfassungsgericht einreichen wird.

Verfasst hat den Antrag Prof. Dr. Vierhaus, der in der Pressekonferenz einen Einblick in die konventionelle Schweinehaltung gab, die durch die TierSchNutztV vermeintlich legalisiert wird.

Aus veterinärmedizinischer Sicht stand die Landestierschutzbeauftragte des Landes Berlin Diana Plange ebenfalls Rede und Antwort.

Unser Mitglied Ellen Apitz war für die DJGT auf der Pressekonferenz und hat einen Bericht darüber verfasst.