In der Neuen Juristischen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV 2019, 166) ist ein Aufsatz unseres Mitglieds Ellen Apitz erschienen zur der umstrittenen Frage, wann sich ein Kraftfahrer, der für ein Tier bremst, auf einen zwingenden Grund zum Bremsen (§ 4 I 2 StVO) berufen kann. Nur den, der sich auf einen zwingenden Grund berufen kann, trifft keine anteilige Haftung im Falle eines Auffahrunfalls. Eine spannende Rechtsfrage, bei der unterschiedlichste Argumente eine Rolle spielen.