Am 08. Mai 2019 hat der Generalanwalt des EuGH seinen Schlussantrag zu der finnischen Anfrage abgegeben, inwieweit der Abschuss einzelner Wölfe nach europäischem Recht zulässig ist, insbesondere auch dann, wenn die zugrundeliegende Ausnahmegenehmigung auf Basis eines nationalen Wolfsmanagementplanes erteilt worden ist.

Diese Stellungnahme ist rechtlich noch nicht bindend, häufig wird ihr jedoch von den Richtern des EuGH gefolgt. Die abschließende Entscheidung des EuGH wird für die zweite Jahreshälfte erwartet.

Eine Zusammenfassung dieses Schlussantrages, die unser Mitglied Christina Patt erstellt hat, können Sie hier abrufen.