Nächste Woche soll im Bundestag über eine Änderung des BNatSchG entschieden werden. Inhaltlich soll das BNatSchG dergestalt geändert werden, dass ein Abschuss von Wölfen leichter möglich sein soll. Wölfe gehören zu den streng geschützten Tierarten nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen.

Unsere Miglieder Almuth Hirt (Vors. RiObLG a. D.) und Christina Patt (Rechtsanwältin) haben den Gesetzentwurf begutachtet und hierzu eine Stellungnahme verfasst.