Der Bundesgerichtshof hat in der letzten Woche den Streit um das Wisent-Projekt im Rothaargebirge, einem bisher einzigartigen Artenschutzprojekt in Westeuropa, mit dem Wisente wieder in Deutschland angesiedelt werden sollen, an das OLG Hamm zurückverwiesen und damit dessen Urteil vom 29. Mai 2017 aufgehoben.
Damit dürfen sich die Wisente weiterhin frei bewegen und der Wisent-Verein muss sie nicht von den Grundstücken der klagenden Waldbauern fernhalten. Eine ggf. drohende Zwangsumsiedlung der Tiere nach Polen ist damit zunächst abgewendet.
Das OLG Hamm wird nun insbesondere klären müssen, unter welchen Voraussetzungen die Waldeigentümer ein Betreten ihrer Grundstücke durch die Wisente dulden müssen.
Die Pressemitteilung des BGH zu dem Urteil mit weiteren Einzelheiten können Sie hier abrufen. Die DJGT wird eine umfassende Stellungnahme zu diesem Urteil abgeben, sobald uns die vollständigen Urteilsgründe vorliegen.