Eine Reise der Landestierschutzbeauftragten Hessens, Dr. Madeleine Martin zusammen mit drei anderen Veterinärinnen aus Hessen, Bayern und Schleswig-Holstein bis nach Usbekistan hat bestätigt, was Tierschutzorganisationen seit nunmehr dreißig Jahren behaupten: Tiere leiden auf Transporten in Drittländer! Die Ergebnisse dieser Reise haben die Veterinärinnen in einem Bericht festgehalten.
Auf dem Weg nach Kasachstan und Usbekistan gibt es nur zwei von den russischen Behörden zugelassene Entlade- und Versorgungsstationen. Diese Stationen entsprechen nicht den Vorgaben der EU-Tiertransportverordnung. Neben diesen alten und verfallenen Ställen haben die Veterinärinnen auch ein Bürogebäude der russischen Veterinärbehörde vorgefunden, welches angeblich eine Entlade- und Versorgungsstation sein soll und in Fahrtenbüchern der Tiertransporteure bis ins Jahr 2019 als ebensolche angegeben wird.
Die Beobachtungen der Veterinärinnen bestätigen, dass die Vorgaben der EU-Tiertransportverordnung – die nach dem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2015 (Rs. C-424/13) auch außerhalb der EU einzuhalten sind – mangels Entladestationen schlicht nicht eingehalten werden können. Dies führt dazu, dass den transportierten Tieren erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt werden, da diese – trotz der Vorgabe, dass spätestens nach 29 Stunden Transport eine 24-stündige Ruhepause stattfinden muss, in der die Tiere in einer speziellen Entladestation zum Ausruhen ausgeladen werden müssen – über tausende von Kilometern und über mehrere Tage nicht abgeladen werden können.
Somit ist kein Tiertransport nach Kasachstan und Usbekistan genehmigungsfähig und war es bisher auch nicht.
Die Anlagen, auf die in dem Bericht von Martin, Fuchs, Hellerich und Herfen Bezug genommen wird, finden Sie hier: Anlage 1Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5