Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat heute ein wegweisendes Urteil in Sachen Wolfsjagd gesprochen. Darin hat der EuGH die hohen Anforderungen an die Entnahme von streng geschützten Arten wie den Wolf noch einmal bekräftigt und weiter konkretisiert. Den in den letzten Monaten immer lauter werdenden Forderungen nach einer Vereinfachung der Entnahmemöglichkeiten für Wölfe wurde damit eine klare Absage erteilt.

Das Urteil wird auch Auswirkungen auf die aktuelle Diskussion um den Gesetzesentwurf zur Änderung des BNatSchG zu Lasten des Wolfes haben.

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