Der Bundestag wird morgen das erste Mal über den Entwurf der Bundesregierung eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ betreffend den Wolf sowie über einen Gesetzentwurf der FDP, der sich mit dem Wolfsmanagement befasst, beraten.

Wie wir in unseren bisherigen Stellungnahmen dargelegt haben, widersprechen beide Ansätze geltendem EU-Recht. Vor diesem Hintergrund haben wir heute noch einmal eine Pressemitteilung verfasst, die die wesentlichen Kritikpunkte thesenartig zusammenfasst.

Diese Pressemitteilung können Sie hier abrufen.