Am 10. Oktober 2019 hat sich der EuGH in einem wegweisenden Urteil zur finnischen Wolfsjagd noch einmal klar und deutlich zum Artenschutz in Europa bekannt. Darin fordert er ein strenges Schutzsystem für geschützte Tierarten. Die Eckpfeiler dieses Schutzsystems bestehen danach aus einer Schutzpflicht für die natürlichen Lebensräume, einer aktiven Schutzverpflichtung für geschützte Tierarten sowie einer eng begrenzten Möglichkeit für die Erteilung von Ausnahmen von dieser Schutzverpflichtung.
Die DJGT hat die wesentlichen Ausführungen des EuGH hierzu in einer Stellungnahme zusammengefasst und sie der aktuellen politischen Diskussion in Deutschland gegenüber gestellt.
Diese Stellungnahme können Sie hier abrufen.