Am 30. Januar 2020 berät der Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit über das Zweite Änderungsgesetz zum BNatSchG, mit dem der Abschuss von Wölfen erleichtert werden soll. Auf Basis dieser Beratung wird der Bundesrat am 14. Februar 2020 über den Gesetzesentwurf entscheiden. Wie die DJGT bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht hat, verstößt dieser Gesetzesentwurf gegen geltendes EU-Recht. Die DJGT hat am heutigen Tage einen Appell an die Ausschussmitglieder versendet, in dem die DJGT sie auffordert, von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen.Darüber hinaus haben wir eine diesbezügliche Pressemitteilung herausgegeben.