Umwelt- und Agrarausschuss des Bundesrates haben in ihrer Empfehlung aus der letzten Woche klare Worte hinsichtlich der EU-Rechtswidrigkeit des vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesentwurfs zur Änderung des BNatSchG mit Blick auf den Wolf gefunden. Nach dem eindeutigen Urteil des EuGH aus dem letzten Herbst, sind auch sie von der EU-Rechtswidrigkeit der geplanten neuen Regelungen überzeugt. Dennoch empfehlen Sie dem Bundesrat, N I C H T von seinem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen.
Der federführende Umweltausschuss gibt darüber hinaus eine Empfehlung zur Einführung einer Weidetierprämie ab.
Die DJGT hat diese Empfehlungen in einer Kurzstellungnahme zusammengefasst und bewertet.