Die DJGT begrüßt die gestrige Entscheidung des VG Gera, nach der die Ohrdrufer Wölfin sowie der in diesem Gebiet ebenfalls ansässige Wolfsrüde vorerst nicht abgeschossen werden dürfen. Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung insbesondere mit der mangelnden Verhältnismäßigkeitsprüfung des Thüringer Landesamtes.

Die Thüringer Wolfshybriden sind von dieser Entscheidung jedoch nicht betroffen. Die Jagd auf sie soll nach Presseangaben in der nächsten Woche wieder aufgenommen werden, obwohl auch gegen ihre Tötung erhebliche rechtliche Bedenken bestehen.

Wir haben die wesentlichen Aspekte in einer kurzen Stellungnahme noch einmal zusammengefasst.

Die Rechtswidrigkeit der erteilten Ausnahmegenehmigung hatten wir in einer ausführlichen Stellungnahme Ende Januar dargelegt.