Trotz der europaweiten Coronakrise, in der fast alles heruntergefahren oder eingestellt wurde, rollen grenzüberschreitende Tiertransporte weiter, obwohl es ebensogut möglich wäre, Fleisch in Kühltransportern zu transportieren, auch über weite Strecken. Da es aktuell aufgrund der strengen Grenzkontrollen und daraus resultierenden Staus nicht absehbar ist, ob ein Transporter in der vorgesehenen Zeit zum Bestimmungsort kommt, ist es in Folge nicht möglich, die in Art. 14 der EU-Tiertransportverordnung vorgesehene und verpflichtend von den abfertigenden Behördenvertretern durchzuführende Plausibilitätsprüfung durchzuführen bzw. zu einem positiven Ergebnis zu kommen. Da die Einhaltung der Voraussetzungen der EU-Tiertransportverordnung, die in dieser Prüfung abzufragen ist, aber Voraussetzung dafür ist, dass ein Tiertransport überhaupt eine Sammelstelle in Richtung Bestimmungsort verlassen darf, sind alle zurzeit gestempelten Fahrtenbücher für einen grenzüberschreitenden Transport rechtswidrig. Trotzdem wird weiter abgefertigt.

Die DJGT fordert in ihrer Pressemitteilung vom 24.3.2020 die Einhaltung des europäischen Tierschutzrechts durch die deutschen Behörden. Dies wird in der aktuellen Lage schlicht nicht eingehalten.

Andere NGO’s haben sich gemeinsam mit einem Brief an die EU gewandt – erfolglos.

Auch die DJGT hat gemeinsam mit PROVIEH und mensch fair tier einen Brief an die Bundesministerin Julia Klöckner versandt, dem sich auch andere Verbände angeschlossen haben. Hierin wird noch einmal an die Rechtslage und an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Einhaltung der Vorschriften der EU-Tiertransportverordnung erinnert.