Wegen des aktuell gegen Deutschland laufenden Vertragsverletzungsverfahrens aufgrund der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht hat die Bundesregierung nun – mit fast acht Jahren Verspätung – Entwürfe für Änderungen im Tierversuchsrecht vorgelegt. Diese jedoch sind nach Einschätzung der Tierschutzverbände grob unzureichend. Dies stellen die Tierschutzverbände Ärzte gegen Tierversuche, die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht und PETA Deutschland in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zu den Entwürfen des BMEL fest.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Verbände Ärzte gegen Tierversuche, Bund gegen Missbrauch der Tiere, der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht, Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner und PETA Deutschland machen die Verbände auf die nicht ordnungsgemäße Umsetzung aufmerksam.