Am 25.03.2020 beantragte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz die letale Entnahme des Wolfes GW242f des Rudels Eschede/Rheinmetall und des Wolfes GW1027m des Rudels Ebsdorf mit der Begründung, beide Rudel seien mehrfach an Rissen von ausreichend geschützten Nutztieren beteiligt gewesen. Mit Bescheid vom 04.04.2020 gab der Landkreis Uelzen diesem Antrag statt und erteilte eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der beiden Wölfe.

Unser Mitglied, die Vorsitzende Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht a. D. Almuth Hirt, hat diesen Bescheid in einer Stellungnahme juristisch bewertet.