In der aktuellen Ausgabe 1/2020 der Zeitschrift „Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle“ ist die Fortsetzung der Aufsatzreihe unseres ersten Vorsitzenden Dr. Christoph Maisack zusammen mit Dr. Alexander Rabitsch erschienen.

Unter dem Titel „Transporte von Rindern und Schafen in Tierschutz-Hochrisikostaaten gehen weiter“ wird belegt, dass es bei den aktuell wieder diskutierten Tiertransporten in bestimmte Drittstaaten höchst wahrscheinlich ist, dass die dorthin transportierten Tiere dort unter tierquälerischen Bedingungen abgeladen und geschächtet werden.

Aus den in dem Aufsatz zitierten Quellen geht die ganz alltägliche Umgangsweise mit Rindern in verschiedenen Drittstaaten hervor. Insofern trifft die Argumentation der Tiertransporteure und deren Rechtsanwälte, dass tierquälerische Schlachtungen in den Bestimmungsländern nur Einzelfälle oder seltene Ausnahmen darstellen würden, nicht zu. Damit trifft auch das Argument, die Abfertigung von Tiertransporten in diese Länder durch Stempelung des Fahrtenbuchs sei nur eine berufstypische, neutrale und deswegen nicht strafbare Handlung, nicht zu. Von den genannten Rechtsanwälten ist selbst eingeräumt worden, dass von einer berufstypischen Handlung nicht mehr gesprochen werden könne, wenn aufgrund konkreter Informationen die hochgradige Wahrscheinlichkeit einer tierquälerischen Behandlung der transportierten Tiere nach ihrer Ankunft im Bestimmungsland bestehe. Diese Informationen, aus denen sich eine solche hochgradige Wahrscheinlichkeit ergibt, sind in dem beiliegenden Aufsatz enthalten.