Am 10. April 2020 wurde bei Rostock eine Wolfsfähe erschossen, weil sie sich mehrfach mit einem Hund gepaart hatte. Als Grund für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wurde die erhebliche Gefahr einer Hybridisierung genannt. Der Abschuss sei damit aus Gründen des Artenschutzes erforderlich. Nach Angaben des Ministeriums waren vorhergehende Versuche, die Wölfin zu fangen und mit einem Sender zu versehen, gescheitert.

Die Gefahr einer Hybridisierung stellt keinen artenschutzrechtlichen Ausnahmetatbestand dar. Entsprechend wurde gegen den zuständigen Minister Backhaus mehrfach Anzeige erstattet. Der Fall wurde inzwischen an die zuständige Staatsanwaltschaft übergeben. Unser Mitglied Claudia Altenberger hat zu diesem Sachverhalt eine kurze Stellungnahme verfasst.