Die zuständigen EU-Kommissionsdienststellen haben am 14. Mai 2020 aufgrund der vielfach gerügten EU-Rechtswidrigkeit der im März in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Regelungen im BNatSchG zum Umgang mit dem Wolf mit einem Pilotverfahren gegen Deutschland begonnen. Danach haben sich verschiedene Fragen hinsichtlich des Wortlauts der neuen Vorschriften sowie im Hinblick auf die konkrete Anwendung der neuen Bestimmungen ergeben, zu denen die deutschen Behörden nun Stellung nehmen müssen.
Die DJGT hatte sich in verschiedenen Stellungnahmen gegen die neue gesetzliche Regelung gewandt und schließlich die EU-Kommission angerufen. Zu dem nun eingeleiteten Pilotverfahren haben wir eine kurze Pressemitteilung verfasst.