Der EuGH hat in einer weiteren Entscheidung vom letzten Donnerstag abermals das strenge Schutzsystem für den Wolf bestätigt und dabei noch einmal ausdrücklich auf die Verpflichtung der Mitgliedstaaten hingewiesen, ein solches Schutzsystem auch angemessen umzusetzen.
Das aktuelle Urteil untermauert, wie auch bereits das durch die EU-Kommission gegen Deutschland eingeleitete Pilotverfahren, die bestehenden massiven EU-rechtlichen Bedenken gegen die neue deutsche Gesetzgebung zu den erweiterten Tötungsmöglichkeiten von Wölfen zum einen auf Bundesebene, und zum anderen natürlich zu den Bestrebungen einzelner Bundesländer zum erleichterten Abschuss von Wölfen.
Diese EU-rechtlichen Voraussetzungen gilt es, nicht nur politisch und gesetzlich umzusetzen, sondern auch gesellschaftlich zu erklären. Vor diesem Hintergrund haben unsere Mitglieder Christina Patt und Claudia Altenberger eine kurze Stellungnahme zu dem Urteil verfasst.