Das OVG Thüringen hat mit einer Medieninformation vom gestrigen Tage mitgeteilt, dass die Abschussgenehmigung für die Ohrdrufer Wölfin weiterhin ausgesetzt bleibt. Das OVG geht davon aus, dass sich die Genehmigung zum Töten der Wölfin bereits im Eilverfahren als höchstwahrscheinlich rechtswidrig erweisen werde.

Zentraler Anknüpfungspunkt für das OVG ist die fehlende Vorprüfung zur Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf die für das dortige FFH-Gebiet festgelegten Erhaltungsziele bzw. eine sich dann ggf. als notwendig erweisende Verträglichkeitsprüfung. Für das TÜP Ohrdruf-Jonastal ist der Wolf als prioritäres Erhaltungsziel benannt. Die DJGT hat hierzu eine Kurzmitteilung verfasst.