In an neun Landrätinnen und Landräte gerichteten Briefen der DJGT fordern wir diese nach den aktuellen Medienberichten auf, die ihnen zugehörigen Veterinäre anzuweisen, sich an geltendes Recht zu halten und nicht genehmigungsfähige Tiertransporte in Tierschutz-Hochrisikostaaten sofort zu unterbinden.

Aufgrund der Medienberichterstattung von ARD und rbb in der letzten Woche haben wir Briefe an die Landräte folgender Landkreise gerichtet:

Emsland (Niedersachsen)

Teltow-Fläming (Brandenburg)

Aurich (Niedersachsen)

Prignitz (Brandenburg)

Steinfurt (NRW)

Oberspreewald-Lausitz (Brandenburg)

Rhein-Sieg-Kreis (NRW)

Görlitz (Sachsen)

Trier-Saarburg (Rheinland-Pfalz)

 

Dort werden entgegen dem geltenden Recht Tiertransporte in Drittländer abgefertigt, während in den allermeisten anderen Landkreisen Deutschlands das Recht eingehalten wird und keine Tiertransporte mehr abgefertigt werden, die Drittstaaten wie Usbekistan, den Libanon, die Türkei oder andere Staaten zum Ziel haben.

Diese Zustände prangern wir seit nunmehr einigen Jahren an, doch bislang hat sich nichts geändert. Auch das BMEL sah keine Veranlassung, sich gegen die eklatanten Rechtsverstöße einzuschalten. Die Verbots-Erlasse einiger Bundesländer werden systematisch unterlaufen, indem die Tiertransporteure nur noch die oben genannten Landkreise anfahren, die weiterhin – gegen geltendes Recht – die Transporte abfertigen.

Dies können wir nicht länger hinnehmen und fordern auf allen uns gangbaren juristischen Wegen die Einhaltung des Rechts von staatlichen Behörden. Diese sind an geltendes Recht gebunden!

Barbara Felde / 21.07.2020