Nach Medienberichten in rbb und ARD haben einige Bundesländer per Erlass Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten Mitte Juli gestoppt.
Bislang nicht ordnungsgemäß erfolgte Abfertigungen waren der Grund, dass viele tausende Tiere auf Strecken nach Usbekistan, Marokko, in den Libanon und andere tierschutzrechtliche Hochrisikostaaten erheblich leiden mussten. Dieses Leid war für alle Beteiligten vorhersehbar. Trotzdem wurde weiter abgefertigt, zuletzt durch neun deutsche Landkreise, unter anderem den Landkreis Teltow-Fläming.
Dieser hat nun weitere Abfertigungen von Transporten verweigert, bei einer Ablehnung einer Abfertigung jedoch „politische Gründe“ für die Ablehnung angegeben. Daraufhin wurde der Landkreis in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren von dem VG Potsdam verpflichtet, die Prüfung nicht nach politischen Gewogenheiten, sondern nach dem Recht vorzunehmen.
Zu diesem Beschluss (3 L 753/20) und dem weiteren Verhalten des Landkreises Teltow-Fläming haben wir eine Stellungnahme erstellt.