Im Nachgang zu der Anhörung zur Novelle des BJagdG am 28. August 2020 hat sich die DJGT zusammen mit 15 weiteren Organisationen in einem Offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner gewendet und noch einmal ausdrücklich auf den verfassungswidrigen Ansatz des vorliegenden Gesetzesentwurfs hingewiesen.

In diesem Brief fordern die unterzeichnenden Organisationen Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner nachdrücklich dazu auf, die aktuell geplante Novelle des BJagdG konstruktiv zu nutzen, um die ökologisch überholten, traditionellen Strukturen des Jagdrechts an die im Grundgesetz verankerten Grundsätze des Umwelt- und insbesondere auch des Tierschutzes anzupassen, und damit sicherzustellen, dass die Jagdausübung in Deutschland künftig im Einklang mit diesen verbindlichen Staatszielen steht.

Die DJGT hatte diesen verfassungswidrigen Ansatz bereits in einer Kurzstellungnahme näher dargelegt und in der Anhörung vertreten.