Immer mehr geschützte Tierarten sollen in das Jagdrecht übernommen werden. Jüngstes Beispiel ist der Wolf, der nach Plänen des niedersächsischen Umweltministers Lies im Rahmen der laufenden Novelle des LJagdG künftig auch dem Jagdrecht unterstellt werden soll, um ihn nach dem Modell der französischen Schutzjagd bejagen zu können. Aber nur durch ein konsequentes Schutzregime können bedrohte Tierarten vor dem Aussterben bewahrt werden. Vor diesem Hintergrund hat sich die DJGT gemeinsam mit dem Bund gegen den Missbrauch der Tiere, dem Deutschen Tierschutzbund und Wildtierschutz Deutschland in einem Offenen Brief an Bundesumweltministerin Schulze gewendet und sie aufgefordert, sich für einen konsequenten Artenschutz einzusetzen und die strikte Trennung von Jagdrecht und Artenschutz zu fördern.