Der geplante Entwurf der niedersächsischen Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast zur Änderung des niedersächsischen Jagdgesetzes lässt künftig den Abschuss von Hauskatzen zu sobald diese sich mehr als 300m vom nächsten Wohnhaus entfernen. Eine solche Regelung entbehrt jeder Verhältnismäßigkeit und ist mit dem Tierschutzgesetz vollkommen unvereinbar. Die DJGT wird sich daher in Kürze zu diesem Thema umfassend äußern. Auch der Elterntierschutz, eine der zentralen tierschutzrechtlichen Regelungen im Jagdrecht, soll aufgeweicht werden.

Zu diesen beiden Themen hat sich die DJGT zusammen mit weiteren Organisationen in einem Offenen Brief an Ministerin Otte-Kinast gewendet.

Eine bedenkliche Tendenz, die aber nur die Spitze einer Reihe von weiteren Neuregelungen darstellt, die aktuell auch bereits heftig im Rahmen der noch laufenden Novelle des Bundesjagdgesetzes diskutiert werden. Nach Abschluss der laufenden Anhörung soll im weiteren Verfahren nach dem Willen der niedersächsischen Landesregierung sogar noch der streng artgeschützte Wolf mit in das Jagdrecht aufgenommen werden.