Mit Bescheid vom 7. April 2021 ist die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. als verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation nach § 2 des Gesetzes über Mitwirkungs- und Klagerechte von anerkannten Tierschutzorganisationen im Land Berlin (Berliner Tierschutzverbandsklagegesetz) anerkannt worden.
Damit stehen uns die Befugnisse zur Mitwirkung in Verfahren nach § 3 BlnTSVKG und zur Einlegung von Rechtsbehelfen nach § 4 BlnTSVKG zu.
Wir freuen uns über diese Möglichkeiten, zu einer effektiven Durchsetzung des Tierschutzrechts beitragen zu können.